Bei den evtl. in Frage kommenden alternativen Gewerbestandorten wurde das Gebiet Oberboihingen/Ost mit 33 -Punkten eingestuft. Wurde dieses Gebiet überhaupt genau in Augenschein genommen ? Ich fürchte nicht, denn sonst wäre dieses Gebiet nicht auf den 3. Platz eingestuft worden !
Das Gebiet „Oberboihingen (nördlich) / Autobahn wurde nach den selben Kriterien untersucht und bewertet wie alle anderen Gebiete. Sie können dies im Standortgutachten und der dazugehörenden Matix nachlesen.
Wie soll dort z.B. innerhalb des Gebietes des Gewerbezweckverbandes also auf Markung Oberboihingen eine Verkehrsanbindung stattfinden ?
Wie man der Standortuntersuchung entnehmen kann, wird die Verkehrsanbindung für diesen Standort als problematisch gewertet. Mögliche Anbindungen wären Variante 1: OD Oberboihingen -L 1250 – Nordtangente Nürtingen – B 313, Variante 2: OD Oberboihingen -K 1200 – OD Reudern – B 297, Variante 3: OD Oberboihinmgen – L 1250 – OD Wendlingen-B 313 oder nach dem Bau einer Ortsumfahrung Reudern: Variante 2: OD Oberboihingen -K 1200-OU Reudern-B 297 bzw. über Verbindungsstraßen extrem aufwendig je nach Anschluß an L 1250 oder K1200.
Mir erscheinen deshalb die Kriterien zur Gewichtung der einzelnen Punkte nur oberflächlich festgesetzt ?
Nach einer umfangreichen Diskussion im Bearbeiterteam wurde beschlossen keine Gewichtung der Bewertungskriterien untereinander vorzunehmen, da dies nur durch einen Abwägungsprozess erreicht werden könnte und je nach Sichtweise von den jeweiligen Betroffenen unzureichend wäre.
Aus Sicht des Bearbeiterteams wäre deshalb jede Gewichtung objektiv anzweifelbar.
Ansonsten finde ich die jetzige Vorgehensweise in Bezug auf den Großen Forst als gute Grundlage für eine mehrheitliche Entscheidungsfindung
Vielen Dank
Beantwortet von Team Großer Forst