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Bürgerfrage: Gewerbegebiete – Alternativen – Matrix 3

Geschrieben am 13. Juli 2012 | Von : | Kategorien: Allgemein | 0 Kommentare

Wie verbindlich ist der Suchlauf für alternative Gewerberastandorte (Matrix) für den GZV?

Eine Standortuntersuchung bei der Suche nach einem Gewerbestandort / Gewerbegebiet beinhaltet immer die Untersuchung mehrerer, alternativen Standorte, die den vorgegebenen Kriterien entsprechen. Genau dieses hat die Arbeitsgruppe im Auftrag des Gewerbezweckverbandes getan, das Ergebnis wird auf dem 2. Bürgergespräch der Öffentlichkeit vorgestellt und erläutert. Der Auftraggeber (Gewerbezweckverband) ging neutral an die Standortuntersuchung, alle 19 Standorte wurden mit den gleichen Kriterien für ihre Eignung untersucht. Das Ergebnis des Suchlaufs ist auch Grundlage der Entscheidung, welcher Standort sich am besten eignet.
 

Bislang ist lediglich der Große Forst im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen. Vorhandende Alternativstandorte müssten demnach erst einem Zielabweichungsverfahren / Genehmigungsferfahren unterzogen werden. Wie groß ist der Wille des GZV sich auf ein solches Verfahren einzulassen? Im Rahmen des 1. Bürgergespräches wurde mir vermittelt, dass es seitenes des GZV einen festen Willen gibt, alternativen zur Erschließung des Großen Forst zu suchen. Äußere Faktoren sollten dabei keine Rolle spielen. Es draf frei gedacht werden und alle Entscheidungen sind offen, so der Vorsitzende des GZV.
 
Es ist richtig, dass für alle anderen Standorte -außer dem Großen Forst- verschiedene Verfahren (Regionalplanänderung, Flächennutzungsplanänderungen usw.) durchgeführt werden müssen. Wenn sich ein Standort mit den gestellten Kriterien als besser herausstellen würde, wäre es eine politische Entscheidung des Gewerbezweckverbandes und seiner kommunalen Vertreter welcher Standort weiterentwickelt werden soll, einschließlich der notwendigen zusätzlichen Verfahren.
 

Unmissverständlich wurde klar gestellt, dass der GZV ernsthaftest Interesse hat, die Bürger in Prozess der Gewerbeentwicklung einzubeziehen und die Argumente auszutauschen. Steht der GZV noch zu seinen Aussagen? Sind wirklich alle Möglichkeiten gegeben? Wie wird es im Verfahren weitergehen?
 
Der Gewerbezweckverband führt eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung (Bürgergespräche, Blog, Homepage, weitere Öffentlichkeitsarbeit) durch, in der sich die Bürger beteiligen können, Fragen stellen können (die umgehend beantwortet werden), sowie Anregungen zum Verfahren einbringen können. Ergänzend hierzu werden die Bürger auch im gesetzlichen Rahmen des planungsrechtlichen Verfahrens bei der Entstehung des Bebauungsplanes beteiligt.
 

Gibt es eine Abwägung der Matrix-Ergebinsse mit der Bürgerschaft? Werden die Bürger zu Alternativstandorten befragt oder gibt es hierüber eine Abstimmung der Bürge im GZV?
 
Die Standortuntersuchung mit der geänderten Matrix wird in dem 2. Bürgergespräch erneut vorgestellt und in ihren Ergebnissen erläutert. Die Anregungen aus dem ersten Bürgergespräch sind in die Überarbeitung (z.B. weiteres Untersuchungsgebiet) eingeflossen, ebenso wie alle bisher eingegangenen Vorschläge. Die Entscheidung für oder gegen einen Gewerbegebietsstandort muss nach objektiven Kriterien vom Gewerbezweckverband bzw. dessen Gremien getroffen werden, der die Anregungen der Bürger –weitestgehend- berücksichtigt.

Mit freundlicen Grüßen Achim Maier

 

Beantwortet von Team Großer Forst

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