Bürgerblog

Bürgerfrage: Gewerbegebiete – Alternativen – Matrix

Geschrieben am 29. Juni 2012 | Von : | Kategorien: Veröffentlichte Fragen + Anregungen der Bürger | 0 Kommentare

Bezüglich der Matrix habe ich folgende Anregungen und Fragen:

1. Auswahl der Gebiete: Die Gebiete kleiner 25 ha sollten auch untersucht werden. Wie am 25.04 im Rahmen der Bürgerinformation vorgestellt, handelt es sich bei den Interessenten vorzugsweise um kleine und mittlere Unternehmen, sodass eine zwingende Erschließung von 25 ha nicht erforderlich erscheint. Mögliche Mehrkosten bei der Erschließung sind nicht zwingend, da einige kleinere Gebiete an vorhandene Gewerbegebiet angrenzen und die vorhandene Infrastruktur mitbenutzt werden kann.

Der Gewerbezweckverband „Wirtschaftsraum Nürtingen“ hat sich 2000 zusammengeschlossen um gemeinsam die Entwicklung von Gewerbegebieten voranzutreiben  damit dringend benötigte größere zusammenhängende Flächen (> 1 ha) für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben zur Verfügung gestellt werden können. Jede der beteiligten Kommunen hat mögliche gewerbliche Bauflächen auf den Zweckverband übertragen und auf die Ausweisung von geplanten gewerblichen Bauflächen im Flächennutzungsplan verzichtet Daher lautet der Auftrag des Gewerbezweckverbands, die in der Satzung vereinbarten Ziele gemeinsam umzusetzen. Der Bedarf an größeren zusammenhängenden Bauflächen für Gewerbe  – neben der Nachfrage nach Flächen von 2-3 ha – ist in den letzten Jahren stark steigend, so auch im Wirtschaftsraum Nürtingen. Diese Anfragen können derzeit nicht mehr positiv beantwortet werden.
Aus der Sicht der Fachgutachter fallen bei der Erschließung von mehreren Teilgebieten Mehrkosten an. Ferner können in einem zusammenhängenden Gewerbegebiet die Betriebe untereinander Synergieeffekte (z. B. Kantinen, Stellplätze, öffentliche Freibereiche zur Erholung in den Pausen usw.) nutzen und die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr kann effektiv organisiert werden. Zudem hat das Standortgutachten keine weiteren Standorte für  Gebiete mit 25ha (außer den 19 untersuchten Gebieten) ergeben.

 

2. Es fehlen auch noch wesentliche Gebiete: – Rammert II – Großbettlinger Gatter – Beim Trogbrunnen

Die mögliche Fläche von „Rammert II“ für ein Gewerbegebiet liegt unter 10 ha und wurde daher nicht in die Untersuchung miteinbezogen. Das Großbettlinger Gatter wurde nach dem 1. Bürgergespräch in die Untersuchung mit aufgenommen.
Die Ergebnisse des Standortgutachtens werden im 2. Bürgergespräch vorgestellt.

 

3. Einige Bewertungskriterien sind nicht nachvollziehbar
3.1 Bewertungskriterien in der Matrix sind vom Inhalt her doppelt enthalten. Da die Gewichtung nicht bekannt ist, stellt sich die Frage, ob es bei einer Zusammenfassung von gleichen Punkten ein abweichendes Ergebnis ergibt.

Die Bewertungskriterien und ihre Unterschiede sind im Standortgutachten beschrieben und werden im 2. Bürgergespräch vorgestellt.

 

3.2 Es sollte ein separates Kriterium "Landwirtschaftliche-Nutzung" aufgenommen werden. In den Umweltuntersuchungen aus 1990 wurde hier der Große Forst mit den weitestgehenden Beeinträchtigungen aufgelistet. Dies hat sich jetzt wohl im laufe der Zeit gewandelt. Aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen jedoch nicht nachvollziehbar.

Das Kriterium Landwirtschaft ist unter Punkt 5.5 (Gebiete für die Landwirtschaft), im Punkt 6 (Bauleitplanung) sowie unter 13 Schutzgüterbewertung mit aufgenommen und bewertet worden.

 

3.3 ÖPNV wird mit Abstand zum Bahnhof in Radien angegeben. Hier sollte eher auf die vorhandenen Buslinien Rücksicht genommen werden. Profitieren würden dann die Gebiete in Wolfschlugen. Diese sind zudem auch noch näher an der S-Bahn und der Region Stuttgart. Ein wesentlicher Punkt für die Zentralität.

Der Punkt für die Radien im ÖPNV wurde im Hinblick auf alle Kommunen des Gewerbezweckverbandes gewählt. Aus diesem Gesichtspunkt heraus ist der Bahnhof Nürtingen der einzige zentrale Ort. Die Standorte in Wolfschlugen haben nur in Richtung Großraum Stuttgart u.U. eine zentrale Bedeutung für eine Gewerbeansiedelung. Der GZV will Arbeitsplätze für seine Kommunen gut erreichbar machen. Die vorhandenen Buslinien wurden nicht als Kriterium genommen, da ein Gewerbegebiet in der geplanten Größe entweder über eine vorhandene oder neue Buslinie angeschlossen werden kann. Für die spätere Nutzung des ÖPNV werden eine möglichst auf die Betriebszeiten abgestimmte Taktzeit des Busverkehrs sowie kurze Wege ausschlaggebend sein. Dieses Kriterium würde im Moment keine der bestehenden Buslinien erfüllen.

 

3.4 Ist die Zentralität im Verbandsgebiet ein sinnvolles Kriterium? Verkehr – Anbindung an die BAB A8 (Fahrdauer) Entfernung zum Flughafen würden als qualitative Kriterien für überregionale Gewerbetreibende eine wichtige Information liefern und sollte daher mit aufgenommen werden.

Die Anbindung an das überörtliche Straßennetz wurde in der Bewertung unter Punkt 9 Verkehrsanbindungen ausreichend berücksichtigt. Auch hier musste der GZV einen Blick auf das gesamte Gebiet des GZV richten und hat neben der Anbindung an den Flughafen auch andere Anbindungen zu überprüfen.

 

3.5 Städtebau: Die Einbindung in die Umgebung sollte nochmals überdacht werden. Gebiete die direkt an ein vorhandenes Gewerbegebiet anschließen fügen sich m.E. besser ein als ein solitärer Standort. (In der Matrix ist lediglich der Große Forst = ein Solitärstandort grün) Gebiete in Wolfschlugen (Jauchert), Seebach/Kleiner Forst und Rammert II grenzen direkt an ein Gewerbegebiet/Siedlung an und sind daher klar im Vorteil

Neben der Anbindung an bestehenden Gewerbegebieten sind noch weitere Gesichtspunkte bei der Beurteilung einer Eignung zu diesem Stichpunkt 4. Städtebauliche Einbindung berücksichtigt worden. Die möglichen (weiteren) Konfliktpunkte sind in der Matrix zu den einzelnen Gebieten z.B. genannt. Die Gebiete Seebach/Kleiner Forst (ca. 13ha) wie auch Rammert II (unter 10 ha) sind von der Gesamtgröße zu klein, daher sind beide Flächen nicht geeignet. Ferner bindet der Standort „Großer Forst“ an den bestehenden gewerblichen Siedlungsbereich „Im Breiten Löhle“ an, weshalb von einem Soltärstandort nicht die Rede sein kann.

 

Frage von Herrn Maier
Beantwortet von Herrn Rinn, Stadt Nürtingen

Share on Facebook

Kommentar verlassen