Im Rahmen des Normenkontrollverfahrens zum ersten Bebauungsplan „Großer Forst I“ wurde deutlich, dass es für die Standortauswahl (für ein Gewerbegebiet (mit 25ha)) notwendig ist, das alte Standortverfahren von 1990 zu überprüfen und auf den gesamten Bereich des Gewerbezweckverbandes „Wirtschaftsraum Nürtingen“ auszudehnen. Dies wurde auch notwendig, da sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Laufe der Jahre erheblich geändert haben und zusätzliche Rechtsgüter zu berücksichtigen waren (z.B. Natura-2000- und Vogelschutzgebiete). Der Gewerbezweckverband hat insgesamt 19 Standorte im ganzen Verbandsgebiet nach ...
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