Großer Forst » Veröffentlichte Fragen + Anregungen der Bürger http://www.grosserforst.de Großer Forst Fri, 05 Jul 2013 13:31:11 +0000 en hourly 1 http://wordpress.org/?v=3.3.2 Bürgerkommentar: Klarstellung http://www.grosserforst.de/?p=931 http://www.grosserforst.de/?p=931#comments Tue, 14 Aug 2012 08:40:52 +0000 Prof. Winfried Schwatlo http://www.grosserforst.de/?p=931 Hallo Team Großer Forst,

vielen Dank ür die Klarstellung. Schon auf den Veranstaltungen habe ich mich oft gefragt, geht es hier um ne Biogasanalge oder um den Großen Forst.
Die Partikularintressen einiger, die gegen eine sinnvolle Energiewende aus reinen Eigeninteresse sind, hat nichts mit der direkten Entwicklung von Gewerbegebieten für die Bevölkerung im Raum Nürtingen zu tun.

Die Frage der positiven Effekte von der Entwicklung des Forstes in Bezug auf Arbeitsplätze und Gewerbesteuer, kommt bisher in der Diskussion meiner Meinung nach viel zu kurz.

Karl Mayer

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Bürgerfrage: Biogasanlage – 2 http://www.grosserforst.de/?p=922 http://www.grosserforst.de/?p=922#comments Thu, 09 Aug 2012 08:51:41 +0000 Prof. Winfried Schwatlo http://www.grosserforst.de/?p=922 Es ist überhaupt nicht zu verstehen, warum sich das „Team Großer Forst“ in den Ausführungen zum potenziellen Anlagenstandort auf die Ergebnisse im Gutachten Dr. Dröscher bezieht, soll doch laut OB Heirich ein anlagenbezogenes Gutachten erst noch erstellt werden. Damit wollen Stadtwerke und OB beweisen, dass Geruchsbelastungen ausgeschlossen werden können. Wo ist dann das Problem für Betriebsleiterwohnungen und Beschäftigte im Gewerbegebiet? Selbst Dr. Dröscher findet zwar die Standortvoraussetzungen am „Großbettlinger Gatter“ für „grundsätzlich günstiger“, hält das Vorhaben aber „unter konsequenter Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Emissionen“ auch am Standort „Großer Forst“ für möglich.

Das Gutachten von Dr. Dröscher wurde 2010 im Zusammenhang mit der Untersuchung nach einem Standort für eine Biogasanlage im Bereich Nürtingen erstellt. Es wurde schon 2010 auch die Frage untersucht, ob eine derartige Anlage im zukünftigen Gewerbegebiet „Großer Forst“ möglich ist. 
Darauf beziehen sich die Aussagen auf Anfragen hier im Blog und in den öffentlichen Veranstaltungen. Es wurde schon immer öffentlich kommuniziert, dass zu einem Genehmigungsantrag eine erheblich ausführlicheres Gutachten erstellt werden muss, zur Beurteilung bei einer Standortwahl, reicht das existierende Gutachten aus.
In Zielabweichungsverfahren zur Biogasanlage wurden beide Standorte untersucht, mit dem Ergebnis, dass die Flächen im „Großbettlinger Gatter“ unter der Berücksichtigung aller Abwägungskriterien (nicht nur des Geruches) im Gegensatz zum „Großen Forst“ der bessere Standort ist.

Der „höchstbeaufschlagte Immissionsort“, die Wohnbebauung an der B 313, wird vom „Team Großer Forst“ als weiterer Grund angeführt, warum die Anlage nicht in das Gewerbegebiet kann. Fast verzweifelt muss man wieder fragen: Riecht sie nun oder riecht sie nicht? Riecht sie nur hier, aber dort nicht? Immerhin ist diese Wohnbebauung 350 Meter vom Standort entfernt, und wenn in dieser Entfernung eben doch „insgesamt erhebliche Beeinträchtigungen durch Geruchswahrnehmungen im Bereich der Zumutbarkeitsschwelle“ zu erwarten sind, dann muss die logische Antwort heißen: Sie riecht ganz gewaltig!! In diesem Fall aber würde sie am Standort „Großbettlinger Gatter“ zu einer Existenzbedrohung für den „Rammerthof“, der mit der Standortverschiebung nach Westen (die hat das „Team Großer Forst“ offenbar noch gar nicht mitbekommen, aber sie ist aus der Abgrenzung im Flächennutzungs- und Bebauungsplan ersichtlich) weniger als 300 Meter entfernt ist. In Nürtingen scheint man demnach noch nicht vorhandene Betriebe und Betriebsleiterwohnungen stärker zu gewichten als einen vorhandenen Betrieb mit Betriebsleiterwohnung.

Wie schon beschrieben, sind bei der angedachten Biogasanlage nach TA Luft und anderen Gesetzen und Verordnungen Abstände zu anderen Nutzungen einzuhalten. Der Mensch, aber auch die Tierhaltung, haben hier eine besondere Bedeutung, d.h. die gesetzlichen Abstände zum Wohnen (auch Betriebsleiterwohnungen sind Orte an denen sich Menschen bis zu 24 Stunden am Tag aufhalten, aber auch arbeitende Menschen in den Betrieben halten sich längere Zeiten dort auf) und zur Tierhaltung sind zwingend, unabhängig ob eine Anlage nun „riecht“ oder nicht. Bestehende und geplante mögliche Betriebsleiterwohnungen sind gleich in der Bewertung zu gewichten, hier dürfen keine Unterschiede gemacht werden. Der Abstand zur Betriebsleiterwohnung am Rammerthof ist mit 300m zur geplanten Biogasanlage eingehalten.

Da ich nicht an Wunder glaube, schließe ich die Möglichkeit aus, dass es sich hier um eine ganz besondere Anlage handeln könnte, die im „Großen Forst“ erbärmlich stinken würde, im „Großbettlinger Gatter“ aber nicht. Deshalb drängt sich noch eine ganz andere Frage auf: Hat Dr. Dröscher den Auftrag gehabt, die Anlage für seine Berechnungen so zu konfigurieren, dass sie im „Großen Forst“ so gerade eben nicht gut geht und in den Außenbereich muss?
Die Antwort kann nur ein (wirklich) anlagenbezogenes Gutachten für beide Standorte liefern!

Zur Genehmigung ist vom zukünftigen Betreiber gutachterlich nachzuweisen, dass die gesetzliche Bestimmungen (Abstände, Geruchsausbreitung usw.) alle eingehalten werden, ansonsten ist eine Anlage nicht genehmigungsfähig. Die Unterstellung, dass ein unabhängiger Gutachter Standorte schön oder schlecht rechnet, ist deutlich zurückzuweisen.

Beantwortet von Team Großer Forst

 

 

Sehr geehrte Frau Bauer,
sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

aus Anlass der obenstehenden und anderen gestellten Fragen hier im Blog müssen wir auf folgendes hinweisen:

Dieser Blog beschäftigt sich ausschließlich mit der Entwicklung zum Gewerbegebiet „Großer Forst“.

Fragen zu anderen kommunalpolitischen Themen, zu anderen Projekten im Raum Nürtingen, können und sollen hier nicht beantwortet werden.

Haben Sie Fragen, Anregungen, Kommentare z.B. zur Biogasanlage, zu anderen Baugebiete oder zu Verkehrsprojekten, dann wenden Sie sich bitte an die jeweilige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen Vorort, dort finden Sie den geeigneten Ansprechpartner.

Ihr Team „Großer Forst“

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Bürgerfrage: Zeitungsartikel vom 18.07.2012 http://www.grosserforst.de/?p=910 http://www.grosserforst.de/?p=910#comments Thu, 19 Jul 2012 12:37:01 +0000 Prof. Winfried Schwatlo http://www.grosserforst.de/?p=910 Da ich leider in München studiere und deshalb zu den Terminen leider nicht anwesend sein kann, verfolge ich die Berichterstattung sehr interessiert. Im heute veröffentlichten Zeitungsartikel zur Podiumsdiskussion schlug Herr Sackmann ein Gebiet bei Unterensingen vor. Mich würde interessieren um welches Gebiet es sich da handelt????
 
Herr Sackmann beschrieb das Gebiet wie folgt: “Es wäre ein ca. 300m breites Band direkt östlich entlang der Bundesstrasse B313 Richtung Autobahn, beginnend im Süden ab der Kreisstrasse K1220 nach Zizishausen (die in die Oberensinger Strasse übergeht) und endend im Norden rechtzeitig vor dem Unterensinger Baggersee. Das Berggebiet zu Zizishausen und Unterensingen hin soll dabei möglichst wenig angetastet werden.”
Dieses Gebiet wurde auf Grund seiner Topografie, seiner zu geringen Größe (< 25 ha), wie auch aufgrund der schlechten Anschlussmöglichkeiten an die überörtlichen Verbindungsstraßen nicht untersucht.

Beantwortet von Team Großer Forst

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Bürgerfrage: Gutachten – alternative Gewerbegebiete / 16.07.12 http://www.grosserforst.de/?p=907 http://www.grosserforst.de/?p=907#comments Thu, 19 Jul 2012 12:35:27 +0000 Prof. Winfried Schwatlo http://www.grosserforst.de/?p=907 Bei den evtl. in Frage kommenden alternativen Gewerbestandorten wurde das Gebiet Oberboihingen/Ost mit 33 -Punkten eingestuft. Wurde dieses Gebiet überhaupt genau in Augenschein genommen ? Ich fürchte nicht, denn sonst wäre dieses Gebiet nicht auf den 3. Platz eingestuft worden !
 
Das Gebiet „Oberboihingen (nördlich) / Autobahn wurde nach den selben Kriterien untersucht und bewertet wie alle anderen Gebiete. Sie können dies im Standortgutachten und der dazugehörenden Matix nachlesen.
 
Wie soll dort z.B. innerhalb des Gebietes des Gewerbezweckverbandes also auf Markung Oberboihingen eine Verkehrsanbindung stattfinden ?
 
Wie man der Standortuntersuchung entnehmen kann, wird die Verkehrsanbindung für diesen Standort als problematisch gewertet. Mögliche Anbindungen wären Variante 1: OD Oberboihingen -L 1250 – Nordtangente Nürtingen – B 313, Variante 2: OD Oberboihingen -K 1200 – OD Reudern – B 297, Variante 3: OD Oberboihinmgen – L 1250 – OD Wendlingen-B 313 oder nach dem Bau einer Ortsumfahrung Reudern: Variante 2: OD Oberboihingen -K 1200-OU Reudern-B 297 bzw. über Verbindungsstraßen extrem aufwendig je nach Anschluß an L 1250 oder K1200.
 
Mir erscheinen deshalb die Kriterien zur Gewichtung der einzelnen Punkte nur oberflächlich festgesetzt ?
 
Nach einer umfangreichen Diskussion im Bearbeiterteam wurde beschlossen keine Gewichtung der Bewertungskriterien untereinander vorzunehmen, da dies nur durch einen Abwägungsprozess erreicht werden könnte und je nach Sichtweise von den jeweiligen Betroffenen unzureichend wäre.
Aus Sicht des Bearbeiterteams wäre deshalb jede Gewichtung objektiv anzweifelbar.

 
Ansonsten finde ich die jetzige Vorgehensweise in Bezug auf den Großen Forst als gute Grundlage für eine mehrheitliche Entscheidungsfindung
 
Vielen Dank
 
Beantwortet von Team Großer Forst

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Bürgerfrage: Biogasanlage http://www.grosserforst.de/?p=893 http://www.grosserforst.de/?p=893#comments Thu, 19 Jul 2012 07:20:29 +0000 Prof. Winfried Schwatlo http://www.grosserforst.de/?p=893 Sehr geehrter Herr Erwerle,

im Rahmen des Bürgergespräches zum "Großen Forst" haben Sie uns gestern die Frage gestellt, wie groß der Abstand des potenziellen Standortes für eine Biogasanlage in diesem Gewerbegebiet zur nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzung bzw. Wohnbebauung ist. Dazu möchten wir Sie auf das Gutachten von Dr. Dröscher vom Dezember 2010, Kap. 8.2 , verweisen, das Ihnen hoffentlich vorliegt (Anlage 2 zum Antrag der Stadt Nürtingen auf Zielabweichung vom 16.12.2010). Darin werden folgende Abstände angegeben:
Wohnbebauung Lohwiesen an der B 313: > 350 Meter
geschlossene Ortslage Enzenhardt-Siedlung: > 350 Meter
Wohnnutzungen im Gewerbegebiet Breites Löhle: 400 Meter
Laut Aussage der Gutachter des Gewerbezweckverbandes ist zudem im geplanten Gewerbegebiet "Großer Forst" keine Wohnnutzung vorgesehen. Damit werden die nach TA-Luft erforderlichen Abstände eingehalten, und eine Anlage, bei der keine bzw. geringe Geruchsbelästigungen zu erwarten sind (Herr OB Heirich und Herr Klaußer schließen diese ja u.a. aufgrund der Bauweise aus und wollen dies auch mit einem speziellen Gutachten nachweisen), ist an diesem Standort möglich.

Auf Grund der gesetzlichen Abstandsvorgaben für Betriebe wie die geplante Biogasanlage käme eine Ansiedlung nur in der nord-westlichen Ecke der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen gewerblichen Flächen (GE „Großer Forst“) in Frage.
Nur dann könnte, auf Grund der erwähnten Mindestabstände von > 350 m zum Enzenhardt bzw. zur Bebauung an der B 313 und > 400 m zum Breiten Löhle eine Wohnnutzung zugelassen werden.
Das hätte zur Folge, dass bei der Entwicklung des „Großen Forsts“ beide Bauabschnitte gleichzeitig erschlossen werden müssen, da der potentielle Standort einer Biogasanlage im 2. Bauabschnitt liegt.

 
Das Ergebnis des Gutachtens zum Standortvergleich Biogasanlage „Großbettlinger Gatter“ und „Großer Forst“ (von 2010) war, dass aus emissionsschutzrechtlichen Gründen das „Großbettlinger Gatter“ eindeutig dem „Große Forst“ vorzuziehen sei.
 
Die Flächen des Gewerbegebietes „Großer Forst“, sind im Regionalplan und im Flächennutzungsplan als gewerbliche Flächen dargestellt. Die geplante Biogasanlage erfordert nach der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) grundsätzlich einen Mindestabstand zu Wohnbebauungen von 300 m. Davon sind auch weite Teile des gesamten Gewerbegebietes „Großer Forst“ betroffen.
In Gewerbegebieten werden i.d.R. auch sogenannte Betriebsleiterwohnungen zugelassen. Diese unterliegen zwar bei der Beurteilung anderen Werten wie allgemeine Wohngebiete, sind jedoch in der Gesamtbewertung ebenso zu berücksichtigen, wie auch die im Gebiet arbeitenden Menschen.
 
Das Immissionsgutachten zur Biogasanlage kommt für eine Realisierung einer Biogasanlage am Standort „Großer Forst" zu dem Ergebnis, dass dort insgesamt erhebliche Beeinträchtigungen durch Geruchswahrnehmungen im Bereich der Zumutbarkeitsschwelle insbesondere an der Wohnbebauung an der B 313 zu erwarten sind. Dort befindet sich der höchstbeaufschlagte Immissionsort.
 
Weshalb die Ansiedlung einer Biogasanlage am Standort „Großer Forst" zu erhebliche Einschränkungen für die Ansiedlung weiterer Betriebe führen würde, da der Anlagenbetrieb der Biogasanlage zumindest beim Immissionsort an der Wohnbebauung (an der B 313) den Immissionswert der GIRL weitgehend ausschöpfen würde. D. h. die Ansiedlung von weiteren Betrieben mit relevanten Geruchsemissionen wäre nicht oder nur bei umfangreichen Maßnahmen zur Emissionsvermeidung und – minderung, die ggfs. über den Stand der Technik hinausgehen, möglich.

 
Vorsichtshalber machen wir Sie noch darauf aufmerksam, dass am Standort "Großbettlinger Gatter" die Verschiebung nach Westen zur Unterschreitung des erforderlichen Mindestabstandes zur schutzbedürftigen Nutzung "Rammerthof" (mit Betriebswohnung) führt.
 
Dies ist zwar nicht Bestandteil des Verfahrens „Großer Forst“, der entsprechende Abstand von 300m zum Rammerthof wird eingehalten.
 
Mit freundlichen Grüßen
Heike Gantke und Jürgen Groschupp

 
 
Beantwortet von Team Großer Forst

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Bürgerfrage: Gewerbegebiete – Alternativen – Matrix 2 http://www.grosserforst.de/?p=802 http://www.grosserforst.de/?p=802#comments Thu, 05 Jul 2012 11:59:09 +0000 Prof. Winfried Schwatlo http://www.grosserforst.de/?p=802 Mit der Beantowrotung der Fragen durch Hr. Rinn, Stadt Nürtingen unter "Gewerbegebiete – Alternativen – Matrix" entstehen mehr Fragen und viele Punkte können nicht nachvollzogen werden. In der Untersuchnung zu möglichen alternativen Gewerbestandorten wurden nur Gebiete größer >25ha untersucht.
Dies ist nicht nachvollziehbar, denn 1. der Gewerbezweckverband hat zum Ziel Gebiete größer 1ha zu erschließen. 2. die Nachfragen nach Gewerbegrundstücken liegen bei 2-3 ha.

Wie schon mehrfach erläutert, haben die Mitgliedsgemeinden ihre zustehenden gewerblichen Bauflächen in den Gewerbezweckverband eingebracht. Die Satzungsziele des Verbandes beinhalten zum einen die Entwicklung der Bachhalde und zum anderen den Großen Forst mit 25ha als Gesamtkonzept. Daher wurden in der Standortuntersuchung insbesondere die Gebiete weitergehend untersucht, die dieses Kriterium (neben anderen) aufweisen konnten.
D.h. der Gewerbezweckverband sieht für den „Großen Forst“ Gewerbebauflächen von über 1ha als Einzelflächen, aber (in einer Endausbaustufe) von insgesamt 25ha vor.

2. Die Nachfrage von Gewerbebauflächen im GZV ist nicht auf die Flächengröße von 2-3 ha begrenzt. Es liegen Anfragen von 1 ha bis ca. 10 ha vor. Die anfragenden Betriebe/Unternehmen wollen aber nur zum geringen Teil in der Öffentlichkeit genannt werden, andere sind damit abwartend, solange a) das Gewerbegebiet nicht planungsrechtlich zur Satzung beschlossen ist und b) sie sich endgültig für den Standort entschieden haben.

 

Es wird von Synergieeffekten bei zusammenhängenden Gebieten (Nutzung gemeinsamen Inftrastruktur gesprochen, jedoch zeitgleich die Erweiterung vorhandener Gebiete (Seebach, Rammert, etc.)ausgeschlossen.

Synergieeffekte bei der Erschließung zusammenhängenden Flächen lässt sich z.B. am Straßenverkehrsanschluß erläutern: ein Anschluss an ein Gewerbegebiet mit einem Kreisverkehr an eine Bundesstraße dürfte vermutlich günstiger sein wie 2 Anschlüsse bei zwei Gewerbegebieten an je eine Bundesstraße.
Das genannte Gewerbegebiet Seebach kann z.B. an ein angedachtes Gebiet „Kleiner Forst“ nicht angeschlossen werden, da keine Verbindungsmöglichkeit besteht. Hier müsste z.B ein neuer Anschluss an die Bundesstraße bzw. an die Südumgehung gebaut werden. Des Weiteren sind alle Möglichkeiten von Andocken an bestehenden Gewerbegebietsflächen geprüft worden, sehr oft war die notwendige Flächengröße nicht vorhanden.

 

Erschließungskosten sind bei größeren Gebieten geringer, so das Argument. Kann dies nachgewiesen werden. Über welche Größenordnung wird gesprochen? (8 ?/m² Differenz?)

Exakte Erschließungskosten können im Vorentwurfsstadium nicht seriös genannt werden. Dies hängt neben dem Entwurf von vielen weiteren Faktoren ab (Untergrund, Anschlußmöglickeiten an bestehende Netze usw.). Das Kriterium der sparsamen Erschließung ist jedoch wichtig. Sobald der städtebauliche Entwurf weiter konretisiert worden ist (Festlegung der Straßenführung, Anschluss an die bestehende Netze kann Ihnen der Gewerbezweckverband Zahlen nennen. Zum derzeitigen Stadium ist es zu früh.
Betriebswirtschaftlich gilt: je mehr Verbraucher an die Infrastruktur angeschlossen werden, desto günstiger wird der Fixkostenanteil für jeden einzelnen Verbraucher. Hierdurch ergibt sich eine Kostendegression.

 

Bei Erweiterung von bestehenden Gewerbegebieten kann vorhandene Infrastruktur mit genutzt werden. Die Erhebung der Kostendifferenz sollte offengelegt werden, da sonst nicht nachvollziehbar.

Bei Standortuntersuchungen können nicht alle Kriterien bis ins letzte Detail untersucht werden. Vorhandene Infrastruktur muss auch die ggf. zusätzliche Belastung eines neuen Gebietes aufnehmen können, dies ist nicht immer der Fall (z.B. Straßenanschluss, Ver- und Entsorgung usw.) . Dies zu untersuchen lohnt sich nur, wenn ansonsten alle Kriterien der zu untersuchenden Flächen identisch wären. Wie oben geschildert, sind keine Gebiete vorhanden, die eine Erweiterung an bestehenden Gewerbegebieten im notwendigen Umfang ermöglichen würde.

 

Neue Buslinien (ÖPNV) sollen das Gebiet erschließen, wird zeitgleich argumentiert. Der ÖPNV ist defizitär und muss mit Steuergeldern subventioniert werden. Wie hoch sind die laufenden Kosten für eine werktägliche Busverbindung. Sind diese laufenden Kosten berücksichtigt worden. Dies könnte den potenziellen Nachteil bei den Erschließungskoten aufheben, denn vorhandene Gebiete sind bereits an den ÖPNV angebunden.

Der öffentliche Nahverkehr wird immer mehr ein Standortvorteil für neue Betriebe. Auf diesen Trend muss daher bei der Erschließung neuer Gewerbegebiete eingegangen werden. Der ÖPNV braucht umso weniger Subventionen, umso mehr genutzt wird, er dient in herausgehobener Weise dem Klimaschutz (ein immer wichtiger werdendes Kriterium), spart den Nutzern und den Betrieben langfristig zusätzliche Ausgaben (Stellplatzverringerung, Autoskosten usw.).

Die Kosten für den ÖPNV wurde in die Berechnung nicht miteinbezogen, da sie a) nicht extra nur für die neuen Gewerbeflächen im Einzelnen angeboten werden und b) bei einer zusätzlichen Einrichtung als Standortvorteil für zukünftige Gewerbegebiete beurteilt werden.

 

Zentralität des Gewerbegebietes ist wichtig. Es bleibt unklar, weshalb der GZV auf die Zentralität des Verbandsgebietes abzielt, wenn doch für Gewerbegebiete die Nähe zur Autobahn, Flughafen und Messe stets von Bedeutung sind.

Im Standortgutachten wird deutlich geklärt, warum z.B. die Flächen in Richtung Autobahn nicht in die engere Auswahl gekommen sind. Die äusseren Rahmenbedingungen wie auch die Anschlußmöglichkeiten an das bestehende Straßennetz (nur schwer möglich) sind u.a. negativ bewertet worden.

Für die Erreichbarkeit durch die Mitarbeiter ortansässiger Unternehmen spielen Flughafen, Messe keine Rolle sind aber über die Autobahn gut erreichbar.

Das Standortgutachten wird in einigen Tagen auf der Homepage der Stadt Nürtingen veröffentlicht.

 

Mit freundlichen Grüßen Achim Maier

 

Beantwortet von Team Großer Forst

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Bürgerfrage: Gewerbegebiete – Alternativen – Matrix http://www.grosserforst.de/?p=787 http://www.grosserforst.de/?p=787#comments Fri, 29 Jun 2012 10:00:04 +0000 Prof. Winfried Schwatlo http://www.grosserforst.de/?p=787 Bezüglich der Matrix habe ich folgende Anregungen und Fragen:

1. Auswahl der Gebiete: Die Gebiete kleiner 25 ha sollten auch untersucht werden. Wie am 25.04 im Rahmen der Bürgerinformation vorgestellt, handelt es sich bei den Interessenten vorzugsweise um kleine und mittlere Unternehmen, sodass eine zwingende Erschließung von 25 ha nicht erforderlich erscheint. Mögliche Mehrkosten bei der Erschließung sind nicht zwingend, da einige kleinere Gebiete an vorhandene Gewerbegebiet angrenzen und die vorhandene Infrastruktur mitbenutzt werden kann.

Der Gewerbezweckverband „Wirtschaftsraum Nürtingen“ hat sich 2000 zusammengeschlossen um gemeinsam die Entwicklung von Gewerbegebieten voranzutreiben  damit dringend benötigte größere zusammenhängende Flächen (> 1 ha) für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben zur Verfügung gestellt werden können. Jede der beteiligten Kommunen hat mögliche gewerbliche Bauflächen auf den Zweckverband übertragen und auf die Ausweisung von geplanten gewerblichen Bauflächen im Flächennutzungsplan verzichtet Daher lautet der Auftrag des Gewerbezweckverbands, die in der Satzung vereinbarten Ziele gemeinsam umzusetzen. Der Bedarf an größeren zusammenhängenden Bauflächen für Gewerbe  – neben der Nachfrage nach Flächen von 2-3 ha – ist in den letzten Jahren stark steigend, so auch im Wirtschaftsraum Nürtingen. Diese Anfragen können derzeit nicht mehr positiv beantwortet werden.
Aus der Sicht der Fachgutachter fallen bei der Erschließung von mehreren Teilgebieten Mehrkosten an. Ferner können in einem zusammenhängenden Gewerbegebiet die Betriebe untereinander Synergieeffekte (z. B. Kantinen, Stellplätze, öffentliche Freibereiche zur Erholung in den Pausen usw.) nutzen und die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr kann effektiv organisiert werden. Zudem hat das Standortgutachten keine weiteren Standorte für  Gebiete mit 25ha (außer den 19 untersuchten Gebieten) ergeben.

 

2. Es fehlen auch noch wesentliche Gebiete: – Rammert II – Großbettlinger Gatter – Beim Trogbrunnen

Die mögliche Fläche von „Rammert II“ für ein Gewerbegebiet liegt unter 10 ha und wurde daher nicht in die Untersuchung miteinbezogen. Das Großbettlinger Gatter wurde nach dem 1. Bürgergespräch in die Untersuchung mit aufgenommen.
Die Ergebnisse des Standortgutachtens werden im 2. Bürgergespräch vorgestellt.

 

3. Einige Bewertungskriterien sind nicht nachvollziehbar
3.1 Bewertungskriterien in der Matrix sind vom Inhalt her doppelt enthalten. Da die Gewichtung nicht bekannt ist, stellt sich die Frage, ob es bei einer Zusammenfassung von gleichen Punkten ein abweichendes Ergebnis ergibt.

Die Bewertungskriterien und ihre Unterschiede sind im Standortgutachten beschrieben und werden im 2. Bürgergespräch vorgestellt.

 

3.2 Es sollte ein separates Kriterium "Landwirtschaftliche-Nutzung" aufgenommen werden. In den Umweltuntersuchungen aus 1990 wurde hier der Große Forst mit den weitestgehenden Beeinträchtigungen aufgelistet. Dies hat sich jetzt wohl im laufe der Zeit gewandelt. Aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen jedoch nicht nachvollziehbar.

Das Kriterium Landwirtschaft ist unter Punkt 5.5 (Gebiete für die Landwirtschaft), im Punkt 6 (Bauleitplanung) sowie unter 13 Schutzgüterbewertung mit aufgenommen und bewertet worden.

 

3.3 ÖPNV wird mit Abstand zum Bahnhof in Radien angegeben. Hier sollte eher auf die vorhandenen Buslinien Rücksicht genommen werden. Profitieren würden dann die Gebiete in Wolfschlugen. Diese sind zudem auch noch näher an der S-Bahn und der Region Stuttgart. Ein wesentlicher Punkt für die Zentralität.

Der Punkt für die Radien im ÖPNV wurde im Hinblick auf alle Kommunen des Gewerbezweckverbandes gewählt. Aus diesem Gesichtspunkt heraus ist der Bahnhof Nürtingen der einzige zentrale Ort. Die Standorte in Wolfschlugen haben nur in Richtung Großraum Stuttgart u.U. eine zentrale Bedeutung für eine Gewerbeansiedelung. Der GZV will Arbeitsplätze für seine Kommunen gut erreichbar machen. Die vorhandenen Buslinien wurden nicht als Kriterium genommen, da ein Gewerbegebiet in der geplanten Größe entweder über eine vorhandene oder neue Buslinie angeschlossen werden kann. Für die spätere Nutzung des ÖPNV werden eine möglichst auf die Betriebszeiten abgestimmte Taktzeit des Busverkehrs sowie kurze Wege ausschlaggebend sein. Dieses Kriterium würde im Moment keine der bestehenden Buslinien erfüllen.

 

3.4 Ist die Zentralität im Verbandsgebiet ein sinnvolles Kriterium? Verkehr – Anbindung an die BAB A8 (Fahrdauer) Entfernung zum Flughafen würden als qualitative Kriterien für überregionale Gewerbetreibende eine wichtige Information liefern und sollte daher mit aufgenommen werden.

Die Anbindung an das überörtliche Straßennetz wurde in der Bewertung unter Punkt 9 Verkehrsanbindungen ausreichend berücksichtigt. Auch hier musste der GZV einen Blick auf das gesamte Gebiet des GZV richten und hat neben der Anbindung an den Flughafen auch andere Anbindungen zu überprüfen.

 

3.5 Städtebau: Die Einbindung in die Umgebung sollte nochmals überdacht werden. Gebiete die direkt an ein vorhandenes Gewerbegebiet anschließen fügen sich m.E. besser ein als ein solitärer Standort. (In der Matrix ist lediglich der Große Forst = ein Solitärstandort grün) Gebiete in Wolfschlugen (Jauchert), Seebach/Kleiner Forst und Rammert II grenzen direkt an ein Gewerbegebiet/Siedlung an und sind daher klar im Vorteil

Neben der Anbindung an bestehenden Gewerbegebieten sind noch weitere Gesichtspunkte bei der Beurteilung einer Eignung zu diesem Stichpunkt 4. Städtebauliche Einbindung berücksichtigt worden. Die möglichen (weiteren) Konfliktpunkte sind in der Matrix zu den einzelnen Gebieten z.B. genannt. Die Gebiete Seebach/Kleiner Forst (ca. 13ha) wie auch Rammert II (unter 10 ha) sind von der Gesamtgröße zu klein, daher sind beide Flächen nicht geeignet. Ferner bindet der Standort „Großer Forst“ an den bestehenden gewerblichen Siedlungsbereich „Im Breiten Löhle“ an, weshalb von einem Soltärstandort nicht die Rede sein kann.

 

Frage von Herrn Maier
Beantwortet von Herrn Rinn, Stadt Nürtingen

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Bürgerfrage: Zeitschiene http://www.grosserforst.de/?p=778 http://www.grosserforst.de/?p=778#comments Tue, 26 Jun 2012 13:29:39 +0000 Prof. Winfried Schwatlo http://www.grosserforst.de/?p=778 Zeitschiene

Warum dauert in Nürtingen alles länger wie in anderen Gemeinden (siehe Neuffen), bis ein Baugebiet zur Erschließung kommt? Wie bereits beim ersten Bürgergespräch zu Erfahren war, hat die Fa. Birk aus Nürtingen Interesse auf dem Forst die Firma zu erweitern, und 4 weitere Firmen aus der Umgebung ebenso! Nun hört man, dass sich auf dem Forst in den nächsten zwei Jahren nichts verändern soll! Sind da, diese Firmen immer noch bereit in Nürtingen zu Bauen, und damit Arbeitsplätze zu schaffen, kann ich mir jedenfalls nicht Vorstellen. Freundliche Grüße Walter Bauer
 

Sehr geehrter Herr Bauer,

der Gewerbezweckverband „Wirtschaftsraum Nürtingen“ bereitet die Entwicklungen im „Großen Forst“ derzeit intensiv vor. Die rechtlichen Vorgaben zur Entwicklung eines größeren Gewerbegebietes mit der Beteiligung mehreren Kommunen einerseits und die Geschichte der Entwicklung des Großen Forstes andererseits, erfordert eine sorgfältige Planung.

Eine Projektgruppe hat zum ersten eine umfangreiche Standortuntersuchung in den letzten Monaten durchgeführt, um mögliche alternative Standorte für ein Gewerbegebiet von 25 ha zu eruieren, und zum zweiten die weitere Entwicklungen, wie einen neuen städtebaulichen Entwurf, vorbereitet. Dies ist notwendig, da heute andere planerische Voraussetzungen für dieses Gebiet bestehen und das Gebiet kleinteiliger als bei den Planungen 2008 erschlossen werden kann.

In einem 2. Bürgergespräch am 16.07.2012 werden diese Erarbeitungen der Öffentlichkeit vorgestellt und die weiteren notwendigen Schritte erläutert. Eine umfangreiche Bürgerbeteiligung bei diesem Projekt ist dem Gewerbezweckverband und der Stadt Nürtingen wichtig, um eine größere Akzeptanz in der Öffentlichkeit für dieses Gewerbegebiet zu erreichen. Die Aussage, „dass im Großen Forst in den nächsten zwei Jahren nichts passiert“ ist somit nicht richtig. Der Gewerbezweckverband möchte den „Großen Forst“ so bald wie möglich, aber auch so gründlich/sicher wie möglich für die heimische Wirtschaft zum Abschluss bringen.

 

Beantwortet von Herrn Rinn, Stadt Nürtingen

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Bürgerfrage: Standortsuche http://www.grosserforst.de/?p=743 http://www.grosserforst.de/?p=743#comments Wed, 25 Apr 2012 09:23:07 +0000 Prof. Winfried Schwatlo http://www.grosserforst.de/?p=743 Standortsuche

Wie vertragen sich die Aussagen, dass ein neuer Suchlauf für ein Gewerbegebiet statttfinden soll, mit der Aussage zu dem Gebiet Seebach/kleiner Fosrst, wonach planungsrechtliche Gesichtspunkte (nicht im Flächennutzungsplan und Regionalplan als Gewerbegebiet ausgewiesen) wegen der damit verbundenen Zeitverzögerung dagegen sprechen?
 
In der Antwort auf den bezugnehmenden Blogbeitrag ist die Zeitverzögerung bei den ggf. notwendigen Verfahren (Änderung Regionalplan, Änderung Flächennutzungsplan) nur ein Kriterium unter vielen anderen, die zur Bewertung der Alternativgebiete herangezogen werden.
Eine notwendige Änderung von Regionalplan und Flächennutzungsplan ist im Rahmen der Bewertung der Gebiete kein Ausschlusskriterium.Die übergeordnete planungsrechtlichen Belange und die daraus folgenden Konsequenzen bei der Standortentscheidung sollen damit benannt werden, da diese ebenso zu berücksichtigen sind. Eine Diskussion über mögliche Alternatvien kann auch solche Belange nicht außer Acht lassen.

 
Oder anders gefragt: Ist der wirkliche Wille vorhanden, nochmals nach anderen Standorten im Gebiet des GZV zu suchen?
 
Der Gewerbezweckverband „Wirtschaftsraum Nürtingen“ hat in einer Standortprüfung insgesamt 18 Flächen auf dem Gebiet des Gewerbezweckverbands nach einheitlichen Kriterien untersucht, um mögliche Alternativen für den Standort "Großer Forst" zu bewerten. Die untersuchten Gebiete und die Auswahlkriterien werden im Bürgergespräch am 25.04.2012 im K3N der Bevölkerung vorgestellt. Im Anschluss daran werden Anregungen und Meinungen im Blog sowie über die Homepage der Stadt Nürtingen gesammelt. Das Bürgergespräch heute Abend in der Stadthalle liefert dafür die Basis.

 

Frage von Herrn Dr. Steinhilper
Beantwortet von Herrn Paak

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Bürgerfrage: Allgemeines http://www.grosserforst.de/?p=728 http://www.grosserforst.de/?p=728#comments Thu, 05 Apr 2012 09:55:51 +0000 Prof. Winfried Schwatlo http://www.grosserforst.de/?p=728 Allgemeines

Alternative? Ich habe gehört, dass es eine Gruppe von Bürgern gibt, die den sogenannten Kleinen Forst als Alternative für den Großen Forst vorschlagen wollen. Soweit ich weiß, ist das das Gebiet zwischen Südumgehung, B313 und dem Wohngebiet Enzenhardt, oder?
 
Ein derartiger Vorschlag ist bisher nicht öffentlich kommuniziert worden.
 
Meine Fragen: Ist das vom Platz her den möglich?
 
Der genannte Bereich zwischen B313 / Südumgeheung und Wohngebiet Enzenhardt umfasst unter Berücksichtigung von Abstandsflächen ca. 11 ha (brutto) und ist damit deutlich kleiner als die im Gebiet Großen Forst insgesamt zur Verfügung stehende Fläche von rund 25 ha, wovon rund 15 ha in einem ersten Bauabschnitt erschlossen werden sollen.
Die Topographie weißt zudem deutlich größere Gefälle als im Gebiet Großer Forst auf.
Darüber hinaus ist nach dem derzeitigen rechtlichen Zustand die Entwicklung eines Gewerbegebiets an dieser Stelle nicht möglich, da der Standort weder im Regionalplan noch im Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen als gewerbliche Baufläche dargestellt ist.
Sollte ein Gewerbegebiet an dieser Stelle entwickelt werden, müsste zuerst der Regionalplan und der Flächennutzungsplan geändert werden. Dies würde neben der Umwägbarkeit einer Zustimmung der Regionalplanung wie auch den Mitgliedsverbänden des Gewerbezweckverbandes/Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen, zu einer mehrjährigen Verzögerung der Planungen nach sich ziehen.

 
 
Kann man ein 25ha großes Gewerbegebiet direkt im Anschluss an das Wohngebiet Schlesierstraße bauen?
 
Ein Gewerbegebiet in der Größe von 25 ha ist in dem Dreieck „Südumgehung-B 313-Wohnbebauung Schlesierstraße“ nicht möglich. Bei einem Abstand von 100 m maximal 11 ha möglich. Dies wäre nur ein Teil der notwendigen und von der Region als Schwerpunkt für Gewerbeeinrichtungen dem Wirtschaftsraum Nürtingen (Gewerbezweckverband) zugedachten Fläche. Es müsste im Falle der Entwicklung dieses Gebietes eine weitere Gewerbefläche im Gewerbezweckverband gefunden werden. Es ist davon auszugehen, dass eine Aufteilung auf mehrere Standorte aufgrund von Mehrkosten bei Erschließung und Betrieb auch Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit hätte. Zudem sollen mit der Konzentration auf großflächige interkommunale Gewerbegebiete auch Synergieeffekte genutzt werden.
 
 
Müssen denn da nicht Abstände eingehalten werden?
 
Zur bestehenden Siedlung Schlesierstraße wäre je nach zulässigem Gewerbe (insbesondere aus Lärmschutzgründen) ein Mindestabstand von ca. 100m notwendig. Genaue Aussagen können jedoch erst im Rahmen von Immissionsgutachten getroffen werden, da dies auch wesentlich von der Topographie abhängt. Aufgrund der direkten Nähe zum Wohngebiet Enzenhardt, wären auch Flächen für eine intensive Eingrünung des Baugebietes vorzusehen.
 
 
Und was sagen die Bewohner des Enzenhardts dazu?
 
Da der Vorschlag noch nicht öffentlich diskutiert worden ist, kann hierzu keine Aussage gemacht werden.
 
Vielen Dank für Ihre Antworten.

 

Frage von Herrn Schmid
Beantwortet von Herrn Paak

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